Zahnersatz

Zahnersatz ist der Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes fehlender natürlicher Zähne. Die zahnärztliche Fachrichtung Prothetik umfasst die Planung, Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz.

Festsitzender Zahnersatz

Brücken / Kronen / Teilkronen

Brücken bestehen aus Brückenpfeilern und Brücken­gliedern. Sie können aus Metall, Keramik oder aus einer Kombination beider Werk­stoffe hergestellt werden. Brücken aus Metall sind sehr stabil, jedoch höchst temperatur­empfindlich und ästhetisch völlig unbefrie­digend. Bisher bestanden diese Metall­brücken aus Edel­metall. Auf Grund des extrem gestiegenen Gold­preises verwendet man aus Kostengründen Nicht­edelmetall­legierungen. Alle diese Nicht­edelmetall­legierungen sind aufgrund möglicher Allergie­auslösungen biologisch sehr fragwürdig.

Im Gegensatz dazu stehen die ästhetisch höchst anspruchs­vollen und biologisch sehr gut verträglichen Voll­keramik­brücken, deren Gerüst aus Zirkonoxid besteht. Zirkonoxid ermöglicht auch große Brücken aus Vollkeramik. Selbst ein Druck von 10 Tonnen pro Quadrat­­zentimeter kann diesem auch als “weißes Gold“ bezeichneten Stoff nicht schaden.

Eine Zwischen­lösung aus beiden Extremen sind die sogenannten Verblend-Metall-Keramik­brücken (VMK- Brücken). Hierbei wird ein Metallgerüst (in der Regel aus Nichtedelmetall wegen der Kosten)  mit einer Keramik­verblendung versehen.
Nachteile: Die Kronenränder haben tendenziell eine dunklere Farbe und das kosmetische Ergebnis ist nicht so perfekt wie bei der Vollkeramik.

Kronen oder Teilkronen – wenn sie nicht als Brücken­pfeiler dienen oder nicht im Zusammenhang mit heraus­nehmbaren Zahnersatz angefertigt werden – zählen laut zahn­ärztlichen Selbst­verständnis nicht zur Kategorie Zahnersatz – sondern zur Kategorie Zahn­erhaltung.

Genauso sieht es auch die Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) vor. Sie besagt, dass eine Versorgung von Zähnen mittels Teilkronen und Kronen als Zahn­erhaltung und nicht als Zahn­ersatz definiert wird. Allerdings folgen die Versicherungen dieser Definition nicht. Für sie zählen Teil­kronen und Kronen prinzipiell als Zahnersatz.

Herausnehmbarer Zahnersatz

Teilprothesen / Vollprothesen

Die einfachste Ausführung einer Teilprothese besteht aus einer Kunststoff­basis mit den ersetzten Zähnen und mit hand­gebogenen Klammern. Eine so konstruierte Teil­prothese gilt in Deutschland als Übergangs­lösung (Interims­prothese) und nicht als Dauer­lösung, da eine solche Teil­prothese die verbliebenen  Zähne, das Zahn­fleisch und den darunter­liegenden Knochen schädigen kann.

Eine dauerhaftere und gewebe­schonendere Teil­prothese ist die sog. Modell­gussprothese. Auf einer Metall­basis mit Halte- und Stütz­elementen aus einem Guss (Chrom-Molybdän­legierung) werden Kunststoff und Zähne aufgebaut. Sind in einem Kiefer alle Zähne verloren­gegangen, so bleibt – lässt man die Implanto­logie einmal außer Acht – als einzige Lösung nur noch eine Total­prothese.

Kombinierter Zahnersatz

Kombination aus fest einzementierten Teil und herausnehmbaren Teil

Der festsitzende Teil kann aus herkömmlichen Kronen, aus Teleskopen, aus Geschieben oder Stegen bestehen. Es bestehet ein enormer Variantenreichtum. An dieser festsitzenden Konstruktion findet passgenau eine herausnehmbare Teilprothese ihren sicheren Halt.