Zahnersatz
Zahnersatz ist der Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes fehlender natürlicher Zähne. Die zahnärztliche Fachrichtung Prothetik umfasst die Planung, Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz.
Festsitzender Zahnersatz
Brücken / Kronen / Teilkronen
Brücken bestehen aus Brückenpfeilern und Brückengliedern. Sie können aus Metall, Keramik oder aus einer Kombination beider Werkstoffe hergestellt werden. Brücken aus Metall sind sehr stabil, jedoch höchst temperaturempfindlich und ästhetisch völlig unbefriedigend. Bisher bestanden diese Metallbrücken aus Edelmetall. Auf Grund des extrem gestiegenen Goldpreises verwendet man aus Kostengründen Nichtedelmetalllegierungen. Alle diese Nichtedelmetalllegierungen sind aufgrund möglicher Allergieauslösungen biologisch sehr fragwürdig.
Im Gegensatz dazu stehen die ästhetisch höchst anspruchsvollen und biologisch sehr gut verträglichen Vollkeramikbrücken, deren Gerüst aus Zirkonoxid besteht. Zirkonoxid ermöglicht auch große Brücken aus Vollkeramik. Selbst ein Druck von 10 Tonnen pro Quadratzentimeter kann diesem auch als “weißes Gold“ bezeichneten Stoff nicht schaden.
Eine Zwischenlösung aus beiden Extremen sind die sogenannten Verblend-Metall-Keramikbrücken (VMK- Brücken). Hierbei wird ein Metallgerüst (in der Regel aus Nichtedelmetall wegen der Kosten) mit einer Keramikverblendung versehen.
Nachteile: Die Kronenränder haben tendenziell eine dunklere Farbe und das kosmetische Ergebnis ist nicht so perfekt wie bei der Vollkeramik.
Kronen oder Teilkronen – wenn sie nicht als Brückenpfeiler dienen oder nicht im Zusammenhang mit herausnehmbaren Zahnersatz angefertigt werden – zählen laut zahnärztlichen Selbstverständnis nicht zur Kategorie Zahnersatz – sondern zur Kategorie Zahnerhaltung.
Genauso sieht es auch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor. Sie besagt, dass eine Versorgung von Zähnen mittels Teilkronen und Kronen als Zahnerhaltung und nicht als Zahnersatz definiert wird. Allerdings folgen die Versicherungen dieser Definition nicht. Für sie zählen Teilkronen und Kronen prinzipiell als Zahnersatz.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Teilprothesen / Vollprothesen
Die einfachste Ausführung einer Teilprothese besteht aus einer Kunststoffbasis mit den ersetzten Zähnen und mit handgebogenen Klammern. Eine so konstruierte Teilprothese gilt in Deutschland als Übergangslösung (Interimsprothese) und nicht als Dauerlösung, da eine solche Teilprothese die verbliebenen Zähne, das Zahnfleisch und den darunterliegenden Knochen schädigen kann.
Eine dauerhaftere und gewebeschonendere Teilprothese ist die sog. Modellgussprothese. Auf einer Metallbasis mit Halte- und Stützelementen aus einem Guss (Chrom-Molybdänlegierung) werden Kunststoff und Zähne aufgebaut. Sind in einem Kiefer alle Zähne verlorengegangen, so bleibt – lässt man die Implantologie einmal außer Acht – als einzige Lösung nur noch eine Totalprothese.
Kombinierter Zahnersatz
Kombination aus fest einzementierten Teil und herausnehmbaren Teil
Der festsitzende Teil kann aus herkömmlichen Kronen, aus Teleskopen, aus Geschieben oder Stegen bestehen. Es bestehet ein enormer Variantenreichtum. An dieser festsitzenden Konstruktion findet passgenau eine herausnehmbare Teilprothese ihren sicheren Halt.